#Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz Basiskurs: Allgemeine Grundunterweisung
Mit der DGUV-zertifizierten Online-Unterweisung „Arbeitsschutz Basiskurs: Allgemeine Grundunterweisung“ erlangen Sie die wichtigsten Kenntnisse zum Thema Arbeitsschutz. Lernen Sie, Risiken im Arbeitsalltag rasch zu erkennen, um entsprechend umsichtig handeln zu können.
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Flexibilität und Effizienz für Ihr Unternehmen
Unsere Online-Unterweisungen bieten Ihnen die Flexibilität, wichtige Schulungen jederzeit und überall durchzuführen. Sie sind ideal für Unternehmen, die sicherstellen möchten, dass ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind.
Alles, was Sie über Arbeitsschutz und Unterweisungen wissen müssen – Fragen und Antworten (FAQ)
Welche Arbeitssicherheits-Themen gibt es bei uns?
Diese 49 praxisnahen Arbeitsschutz-Kurse decken alle wesentlichen Aspekte des Arbeitsschutzes ab – von allgemeinen Unterweisungen bis hin zu spezialisierten Modulen für verschiedene Branchen und Tätigkeiten.
- Arbeitsschutz Basiskurs: Allgemeine Grundunterweisung (DGUV-zertifiziert)
- General Safety Training [englische Version: Arbeitsschutz Basiskurs: Allgemeine Grundunterweisung]
- Brandschutz im Krankenhaus
- Fire protection in hospitals [englische Version: Brandschutz im Krankenhaus]
- Schutz vor Infektionen (inkl. Corona-Schutz)
- Occupational health and safety – Safe working in the health care sector [englische Version: Sicheres Arbeiten im Gesundheitswesen]
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Gesundheitswesen
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Gesundheitswesen (patientenfern)
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Krankenhaus (Medizin, Pflege und Therapie)
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Apotheke
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Zahnarztpraxis und Dentallabor
- Umgang mit Gefahrstoffen in der Gesundheitsbranche
- Brandschutz
- Fire protection [englische Version: Brandschutz]
- Arbeitsschutz Basiskurs in einfacher Sprache
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Lagerlogistik
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Batterieladegeräte und -stationen für Flurfördermittel
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Baustelle
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Büro
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Büro, Homeoffice und mobiles Arbeiten
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Elektrotechnik
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Facility Management
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Fahrerunterweisung nach UVV
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Führungskräfte
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Gabelstapler
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Gastronomie
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Gefahrstoffe
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Güterkraftverkehr
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Höhen
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Labor
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Lebensmittelproduktion
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Leitern, Tritte, Gerüste
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Maschinen und Anlagen
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Produktion
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Reinigungskräfte
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: UVV für Fahrrad, E-Bike und Pedelec
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Werkstatt
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Maler und Lackierer
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Pädagogische Fachkraft in Kitas
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Hochbau
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Telearbeit
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Labor
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Sicherheits- und Ordnungsdienst
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Tiefbau
- Arbeitsschutz Aufbaumodul: Kunststoff-Produktion
- Occupational Health and Safety [englische Version: Sicheres Arbeiten im Büro]
- Safe Working – in the Office, from Home and Remotely [englische Version: Sicheres Arbeiten im Büro, Homeoffice und mobil]
- Arbeitsschutz Praxismodul: Büro
- Arbeitsschutz Praxismodul: Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
Was ist der Unterschied zwischen „Unterweisung“ und „Schulung“?
Eine Schulung ist ein allgemeiner Kurs oder Lehrgang zur Wissensvermittlung. Der Begriff Unterweisung bezeichnet speziell die gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterschulung in den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.
Im betrieblichen Sprachgebrauch wird „Unterweisung“ oft auch für andere Themen wie Datenschutz oder Compliance verwendet.
In welchen Arbeitsschutz-Themen müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?
Die Themen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG und § 3 DGUV Vorschrift 1). Arbeitgeber müssen systematisch die Gefährdungen ermitteln und daraus Inhalte für die Unterweisungen ableiten.
Beispiele für Themen:
- Vorbeugender Brandschutz / Verhalten im Brandfall
- Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefahrstoffe
- Lärm und mehr.
Hinweis: Strikte gesetzliche Vorgaben müssen beachtet werden.
Welche Unterweisungsmethoden gibt es?
Laut DGUV Information 211-005 sind folgende Methoden möglich:
- Vortrag
- Lehrgespräch
- Gruppenarbeit
- Arbeitsschutz-Kurzgespräche
- Elektronisch unterstützte Unterweisung
Eine Kombination der Methoden erhöht den Erfolg der Unterweisung.
Welche Arten von Unterweisungen gibt es?
Unterweisungen können nach Bezug, Gültigkeit und Anlass unterschieden werden:
- Nach Bezug:
- Tätigkeit (z. B. Heben und Tragen)
- Arbeits- oder Hilfsmittel (z. B. persönliche Schutzausrüstung)
- Ort oder Bereich (z. B. hoch gelegene Arbeitsplätze)
- Nach Gültigkeit:
- Allgemeingültig
- Unternehmens-/betriebsspezifisch
- Arbeitsplatzspezifisch
- Nach Anlass:
- Erstunterweisung (z. B. bei Neueinstellung)
- Regelmäßige Wiederholungsunterweisung (z. B. jährlich gem. ArbSchG)
- Anlassbezogene Wiederholungsunterweisung (z. B. nach einem Unfall)
TUTOOLIO bietet passende Online-Unterweisungen für alle Arten.
Was sind Gefährdungsbeurteilungen?
Gefährdungsbeurteilungen sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG, § 3 DGUV Vorschrift 1). Dabei ermittelt der Arbeitgeber Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Unterweisungsinhalte.
Werden Online-Unterweisungen von Berufsgenossenschaften akzeptiert?
Ja, Online-Unterweisungen werden gemäß der DGUV-Regel 100-001 anerkannt. Anforderungen umfassen:
- Arbeitsplatzspezifische Inhalte
- Verständnisprüfungen
- Intuitive Bedienung
- Rechtssichere Dokumentation
TUTOOLIO erfüllt alle geforderten Kriterien und bietet zahlreiche optionale Funktionen wie Rückfragemöglichkeiten und Auswertungen.
Was ist eine Erstunterweisung?
Eine Erstunterweisung ist vor Beginn der Tätigkeit vorgeschrieben (z. B. bei Neueinstellung oder Arbeitsplatzwechsel).
Typische Anlässe:
- Einführung neuer Verfahren oder Maschinen
- Neueinstellung
- Wechsel des Arbeitsplatzes
Ergänzend werden oft Compliance- und Datenschutz-Themen behandelt.
Warum sind Arbeitsschutz-Unterweisungen von TUTOOLIO so gut?
TUTOOLIO erfüllt alle Anforderungen an Qualität und Rechtssicherheit der DGUV. Vorteile:
- Flexible Orts- und Zeitwahl
- Verständliche, arbeitsplatzspezifische Inhalte
- Rechtssichere Dokumentation
- Integrierte Lernerfolgskontrollen
Mit TUTOOLIO sparen Sie Zeit und Kosten, ohne auf Sicherheit zu verzichten.
Gibt es auch Wiederholungsunterweisungen?
Ja, regelmäßige Wiederholungsunterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen:
- in angemessenen Zeitabständen,
- mindestens einmal jährlich,
- bei jugendlichen Arbeitnehmern mindestens halbjährlich durchgeführt werden.
Anlassbezogene Wiederholungsunterweisungen erfolgen in besonderen Situationen, wie z. B.:
- Nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen
- Bei auffälligem sicherheitswidrigen Verhalten
- Bei Berufskrankheiten
Die Online-Unterweisungen von TUTOOLIO erfüllen alle Anforderungen, sind rechtssicher und sparen Zeit sowie Kosten.
Wann und wie oft müssen Unterweisungen durchgeführt werden?
Die Unterweisungsintervalle sind gesetzlich geregelt und werden in folgenden Vorschriften und Gesetzen definiert:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 12 Unterweisung
- Zeitpunkt der Unterweisung:
Die Unterweisung muss erfolgen:- bei der Einstellung,
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien,
- vor Aufnahme der Tätigkeit.
- Regelmäßigkeit:
Die Unterweisung ist an die Gefährdungsentwicklung anzupassen und erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – § 29 Unterweisung über Gefahren
- Zeitpunkt der Unterweisung:
Jugendliche müssen unterwiesen werden:- vor Beginn der Beschäftigung,
- bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen,
- vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen, gefährlichen Arbeitsstellen oder mit gesundheitsgefährdenden Stoffen.
- Regelmäßigkeit:
Die Unterweisung ist in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen.
DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1) – § 4 Unterweisung der Versicherten
- Zeitpunkt der Unterweisung:
Die Unterweisung umfasst:- Sicherheit und Gesundheitsschutz,
- spezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
- Regelmäßigkeit:
- Mindestens einmal jährlich,
- erforderlichenfalls häufiger.
- Dokumentation:
Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Aus welchen Gesetzen ergibt sich die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers?
Die Verpflichtung zur Unterweisung im Arbeitsschutz ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die den Arbeitgeber für den Schutz und die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich machen.
1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Grundlegende Verantwortung:
Der Arbeitgeber trägt gemäß § 13 Abs. 1 ArbSchG die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz, den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit im Betrieb. - Definition des Arbeitgebers:
- Arbeitgeber im Sinne des ArbSchG sind natürliche oder juristische Personen, die Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 Abs. 3 ArbSchG).
- Bei juristischen Personen tragen die gesetzlichen Vertreter oder die Personen, die mit der Leitung des Unternehmens beauftragt sind, die Verantwortung (§ 13 Abs. 1 ArbSchG).
- Verpflichtungen des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass:- der Arbeitsschutz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wird,
- alle Beschäftigten diese Vorgaben einhalten.
2. DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1)
- Übertragung von Unternehmerpflichten:
- Gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 kann der Arbeitgeber seine Arbeitsschutzpflichten schriftlich an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen.
- Dies umfasst auch die Durchführung der Unterweisungen.
- Gesamtverantwortung des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber bleibt trotz Übertragung der Pflichten in der Gesamtverantwortung. Er ist verpflichtet, die beauftragten Personen sorgfältig auszuwählen und deren Arbeit zu kontrollieren.
Wer überwacht die Einhaltung der Unterweisungspflicht?
In Deutschland wird die Einhaltung der Unterweisungspflicht und des Arbeitsschutzes durch ein duales Überwachungssystem kontrolliert.
1. Behörden der Bundesländer
Die Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes liegt in der Verantwortung der Länder.
- Zuständige Stellen:
- Gewerbeaufsichtsämter
- Ämter für Arbeitsschutz
- Bezirksregierungen (je nach Bundesland)
- Rechte der Behörden:
- Betriebsbesichtigungen und Kontrollen vor Ort
- Einholung von Auskünften
- Einsicht in Unterlagen, wie Dokumentationen der Unterweisungen
- Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben (§§ 21 ff. Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG).
2. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Neben den staatlichen Behörden übernehmen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Überwachungs- und Beratungsaufgaben.
- Zuständige Organisationen:
- Berufsgenossenschaften
- Unfallkassen
- Rechtsgrundlagen und Aufgaben:
- Nach §§ 14 ff. SGB VII erfüllen die Unfallversicherungsträger Aufgaben zur Sicherstellung von Arbeitsschutz und Unfallprävention.
- Überwachung der Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetzen
- Unfallverhütungsvorschriften (§ 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).
- Beratung und Schulung der Unternehmen zur Einhaltung ihrer Pflichten.