#Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz Basiskurs: Allgemeine Grundunterweisung

Mit der DGUV-zertifizierten Online-Unterweisung „Arbeitsschutz Basiskurs: Allgemeine Grundunterweisung“ erlangen Sie die wichtigsten Kenntnisse zum Thema Arbeitsschutz. Lernen Sie, Risiken im Arbeitsalltag rasch zu erkennen, um entsprechend umsichtig handeln zu können.

Gratis Online-Unterweisung

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Flexibilität und Effizienz für Ihr Unternehmen

Unsere Online-Unterweisungen bieten Ihnen die Flexibilität, wichtige Schulungen jederzeit und überall durchzuführen. Sie sind ideal für Unternehmen, die sicherstellen möchten, dass ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind.

  • Rechtssicher

    Die Unterweisung erfüllt alle gesetzliche Anforderungen gemäß §12 ArbSchG und DGUV-Vorschrift 1. Die Unterweisung ist von der DGUV zertifiziert und in Betriebsprüfungen von Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen anerkannt.

  • Flexible Nutzung

    Die Unterweisung ist für PC, Tablet sowie Smartphone optimiert und barrierefrei zugänglich. Die Unterweisung kann über die Tutoolio-Plattform oder als SCORM-Datei bereitgestellt werden. Ganz ohne zusätzlichen IT-Aufwand für Sie.

  • Zeit- und kosteneffiziente Unterweisung

    Die Unterweisung dauert nur 20 Minuten und kann unabhängig von Zeit und Ort flexibel in den Arbeitsalltag integriert werden. Durch automatische Erinnerungen erreichen Sie in kurzer Zeit eine Unterweisungsquote von 100%.

  • Vielseitig einsetzbar, individuell anpassbar

    Die zertifizierte Grundunterweisung ist für jede Branche und Tätigkeit geeignet und mit zahlreichen Aufbaumodulen kombinierbar. Eine Individualisierung der Unterweisungsinhalte ist möglich, ebenso wie die Anpassung an Ihr Corporate Design.

Alles, was Sie über Arbeitsschutz und Unterweisungen wissen müssen – Fragen und Antworten (FAQ)

Welche Arbeitssicherheits-Themen gibt es bei uns?

Diese 49 praxisnahen Arbeitsschutz-Kurse decken alle wesentlichen Aspekte des Arbeitsschutzes ab – von allgemeinen Unterweisungen bis hin zu spezialisierten Modulen für verschiedene Branchen und Tätigkeiten.

  1. Arbeitsschutz Basiskurs: Allgemeine Grundunterweisung (DGUV-zertifiziert)
  2. General Safety Training [englische Version: Arbeitsschutz Basiskurs: Allgemeine Grundunterweisung]
  3. Brandschutz im Krankenhaus
  4. Fire protection in hospitals [englische Version: Brandschutz im Krankenhaus]
  5. Schutz vor Infektionen (inkl. Corona-Schutz)
  6. Occupational health and safety – Safe working in the health care sector [englische Version: Sicheres Arbeiten im Gesundheitswesen]
  7. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Gesundheitswesen
  8. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Gesundheitswesen (patientenfern)
  9. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Krankenhaus (Medizin, Pflege und Therapie)
  10. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Apotheke
  11. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Zahnarztpraxis und Dentallabor
  12. Umgang mit Gefahrstoffen in der Gesundheitsbranche
  13. Brandschutz
  14. Fire protection [englische Version: Brandschutz]
  15. Arbeitsschutz Basiskurs in einfacher Sprache
  16. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Lagerlogistik
  17. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Batterieladegeräte und -stationen für Flurfördermittel
  18. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Baustelle
  19. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Büro
  20. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Büro, Homeoffice und mobiles Arbeiten
  21. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Elektrotechnik
  22. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Facility Management
  23. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Fahrerunterweisung nach UVV
  24. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Führungskräfte
  25. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Gabelstapler
  26. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Gastronomie
  27. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Gefahrstoffe
  28. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Güterkraftverkehr
  29. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Höhen
  30. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Labor
  31. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Lebensmittelproduktion
  32. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Leitern, Tritte, Gerüste
  33. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Maschinen und Anlagen
  34. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Produktion
  35. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Reinigungskräfte
  36. Arbeitsschutz Aufbaumodul: UVV für Fahrrad, E-Bike und Pedelec
  37. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Werkstatt
  38. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Maler und Lackierer
  39. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Pädagogische Fachkraft in Kitas
  40. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Hochbau
  41. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Telearbeit
  42. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Labor
  43. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Sicherheits- und Ordnungsdienst
  44. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Tiefbau
  45. Arbeitsschutz Aufbaumodul: Kunststoff-Produktion
  46. Occupational Health and Safety [englische Version: Sicheres Arbeiten im Büro]
  47. Safe Working – in the Office, from Home and Remotely [englische Version: Sicheres Arbeiten im Büro, Homeoffice und mobil]
  48. Arbeitsschutz Praxismodul: Büro
  49. Arbeitsschutz Praxismodul: Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz

Was ist der Unterschied zwischen „Unterweisung“ und „Schulung“?

Eine Schulung ist ein allgemeiner Kurs oder Lehrgang zur Wissensvermittlung. Der Begriff Unterweisung bezeichnet speziell die gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterschulung in den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.

Im betrieblichen Sprachgebrauch wird „Unterweisung“ oft auch für andere Themen wie Datenschutz oder Compliance verwendet.

In welchen Arbeitsschutz-Themen müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?

Die Themen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG und § 3 DGUV Vorschrift 1). Arbeitgeber müssen systematisch die Gefährdungen ermitteln und daraus Inhalte für die Unterweisungen ableiten.

Beispiele für Themen:

  • Vorbeugender Brandschutz / Verhalten im Brandfall
  • Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Gefahrstoffe
  • Lärm und mehr.

Hinweis: Strikte gesetzliche Vorgaben müssen beachtet werden.

Welche Unterweisungsmethoden gibt es?

Laut DGUV Information 211-005 sind folgende Methoden möglich:

  • Vortrag
  • Lehrgespräch
  • Gruppenarbeit
  • Arbeitsschutz-Kurzgespräche
  • Elektronisch unterstützte Unterweisung

Eine Kombination der Methoden erhöht den Erfolg der Unterweisung.

Welche Arten von Unterweisungen gibt es?

Unterweisungen können nach Bezug, Gültigkeit und Anlass unterschieden werden:

  1. Nach Bezug:
    • Tätigkeit (z. B. Heben und Tragen)
    • Arbeits- oder Hilfsmittel (z. B. persönliche Schutzausrüstung)
    • Ort oder Bereich (z. B. hoch gelegene Arbeitsplätze)
  2. Nach Gültigkeit:
    • Allgemeingültig
    • Unternehmens-/betriebsspezifisch
    • Arbeitsplatzspezifisch
  3. Nach Anlass:
    • Erstunterweisung (z. B. bei Neueinstellung)
    • Regelmäßige Wiederholungsunterweisung (z. B. jährlich gem. ArbSchG)
    • Anlassbezogene Wiederholungsunterweisung (z. B. nach einem Unfall)

TUTOOLIO bietet passende Online-Unterweisungen für alle Arten.

Was sind Gefährdungsbeurteilungen?

Gefährdungsbeurteilungen sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG, § 3 DGUV Vorschrift 1). Dabei ermittelt der Arbeitgeber Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Unterweisungsinhalte.

Werden Online-Unterweisungen von Berufsgenossenschaften akzeptiert?

Ja, Online-Unterweisungen werden gemäß der DGUV-Regel 100-001 anerkannt. Anforderungen umfassen:

  • Arbeitsplatzspezifische Inhalte
  • Verständnisprüfungen
  • Intuitive Bedienung
  • Rechtssichere Dokumentation

TUTOOLIO erfüllt alle geforderten Kriterien und bietet zahlreiche optionale Funktionen wie Rückfragemöglichkeiten und Auswertungen.

Was ist eine Erstunterweisung?

Eine Erstunterweisung ist vor Beginn der Tätigkeit vorgeschrieben (z. B. bei Neueinstellung oder Arbeitsplatzwechsel).

Typische Anlässe:

  • Einführung neuer Verfahren oder Maschinen
  • Neueinstellung
  • Wechsel des Arbeitsplatzes

Ergänzend werden oft Compliance- und Datenschutz-Themen behandelt.

Warum sind Arbeitsschutz-Unterweisungen von TUTOOLIO so gut?

TUTOOLIO erfüllt alle Anforderungen an Qualität und Rechtssicherheit der DGUV. Vorteile:

  • Flexible Orts- und Zeitwahl
  • Verständliche, arbeitsplatzspezifische Inhalte
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Integrierte Lernerfolgskontrollen

Mit TUTOOLIO sparen Sie Zeit und Kosten, ohne auf Sicherheit zu verzichten.

Gibt es auch Wiederholungsunterweisungen?

Ja, regelmäßige Wiederholungsunterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen:

  • in angemessenen Zeitabständen,
  • mindestens einmal jährlich,
  • bei jugendlichen Arbeitnehmern mindestens halbjährlich durchgeführt werden.

Anlassbezogene Wiederholungsunterweisungen erfolgen in besonderen Situationen, wie z. B.:

  • Nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen
  • Bei auffälligem sicherheitswidrigen Verhalten
  • Bei Berufskrankheiten

Die Online-Unterweisungen von TUTOOLIO erfüllen alle Anforderungen, sind rechtssicher und sparen Zeit sowie Kosten.

Wann und wie oft müssen Unterweisungen durchgeführt werden?

Die Unterweisungsintervalle sind gesetzlich geregelt und werden in folgenden Vorschriften und Gesetzen definiert:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 12 Unterweisung

  • Zeitpunkt der Unterweisung:
    Die Unterweisung muss erfolgen:
    • bei der Einstellung,
    • bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
    • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien,
    • vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • Regelmäßigkeit:
    Die Unterweisung ist an die Gefährdungsentwicklung anzupassen und erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – § 29 Unterweisung über Gefahren

  • Zeitpunkt der Unterweisung:
    Jugendliche müssen unterwiesen werden:
    • vor Beginn der Beschäftigung,
    • bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen,
    • vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen, gefährlichen Arbeitsstellen oder mit gesundheitsgefährdenden Stoffen.
  • Regelmäßigkeit:
    Die Unterweisung ist in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen.

DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1) – § 4 Unterweisung der Versicherten

  • Zeitpunkt der Unterweisung:
    Die Unterweisung umfasst:
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz,
    • spezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
  • Regelmäßigkeit:
    • Mindestens einmal jährlich,
    • erforderlichenfalls häufiger.
    • Dokumentation:
      Die Unterweisung muss dokumentiert werden.

Aus welchen Gesetzen ergibt sich die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers?

Die Verpflichtung zur Unterweisung im Arbeitsschutz ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die den Arbeitgeber für den Schutz und die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich machen.

1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Grundlegende Verantwortung:
    Der Arbeitgeber trägt gemäß § 13 Abs. 1 ArbSchG die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz, den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit im Betrieb.
  • Definition des Arbeitgebers:
    • Arbeitgeber im Sinne des ArbSchG sind natürliche oder juristische Personen, die Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 Abs. 3 ArbSchG).
    • Bei juristischen Personen tragen die gesetzlichen Vertreter oder die Personen, die mit der Leitung des Unternehmens beauftragt sind, die Verantwortung (§ 13 Abs. 1 ArbSchG).
  • Verpflichtungen des Arbeitgebers:
    Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass:
    • der Arbeitsschutz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wird,
    • alle Beschäftigten diese Vorgaben einhalten.

2. DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1)

  • Übertragung von Unternehmerpflichten:
    • Gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 kann der Arbeitgeber seine Arbeitsschutzpflichten schriftlich an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen.
    • Dies umfasst auch die Durchführung der Unterweisungen.
  • Gesamtverantwortung des Arbeitgebers:
    Der Arbeitgeber bleibt trotz Übertragung der Pflichten in der Gesamtverantwortung. Er ist verpflichtet, die beauftragten Personen sorgfältig auszuwählen und deren Arbeit zu kontrollieren.

Wer überwacht die Einhaltung der Unterweisungspflicht?

In Deutschland wird die Einhaltung der Unterweisungspflicht und des Arbeitsschutzes durch ein duales Überwachungssystem kontrolliert.

1. Behörden der Bundesländer

Die Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes liegt in der Verantwortung der Länder.

  • Zuständige Stellen:
    • Gewerbeaufsichtsämter
    • Ämter für Arbeitsschutz
    • Bezirksregierungen (je nach Bundesland)
  • Rechte der Behörden:
    • Betriebsbesichtigungen und Kontrollen vor Ort
    • Einholung von Auskünften
    • Einsicht in Unterlagen, wie Dokumentationen der Unterweisungen
    • Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben (§§ 21 ff. Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG).

2. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Neben den staatlichen Behörden übernehmen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Überwachungs- und Beratungsaufgaben.

  • Zuständige Organisationen:
    • Berufsgenossenschaften
    • Unfallkassen
  • Rechtsgrundlagen und Aufgaben:
    • Nach §§ 14 ff. SGB VII erfüllen die Unfallversicherungsträger Aufgaben zur Sicherstellung von Arbeitsschutz und Unfallprävention.
    • Überwachung der Einhaltung von:
      • Arbeitsschutzgesetzen
      • Unfallverhütungsvorschriften (§ 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).
    • Beratung und Schulung der Unternehmen zur Einhaltung ihrer Pflichten.

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