Der Siegeszug der Cloud ist nicht aufzuhalten.
Von Stefan Deges
Videokonferenzen und Webinare mit dem Klinikmanagement haben seit Ausbruch der Pandemie eine bewegte Karriere hingelegt. Da waren im Frühjahr 2020 die klinischen Selbstversuche, wie sie auch in anderen Wirtschaftsbereichen stattfanden und gelegentlich an der Hardware scheiterten. Es folgten im Sommer Wochen, während deren IT-Verantwortliche ihr Veto einlegten, weil sie Meldungen über vermeintliche Sicherheitslecks des prominentesten Online-Konferenz-Tools als Bedrohung für die eigenen Systeme betrachteten. Phase 3 im Herbst war dann geprägt von mancher privaten Zuschaltung über Apps auf den eigenen Handys. Spätestens mit dem Jahreswechsel 2020/21 setzte sich das „New Normal“ durch. Seither gehören die gängigsten Tools wie Zoom und Microsoft Teams auch in deutschen Krankenhäusern zur Standardausrüstung. Mittlerweile ist klar: Was die Global Player in der Cloud anbieten, lässt sich beim besten Willen nicht inhouse nachentwickeln oder on-premise im eigenen Server-Keller züchten. Transformation Leader erläutert auf Basis offizieller Studien und Statistiken die sechs wesentlichen Argumente, weshalb die Cloud sich durchsetzen wird.
1. DIE MACHT DES FAKTISCHEN
Wie das Krankenhausmanagement Online-Konferenz-Tools eingesetzt hat, ist nur ein Beispiel für die rasante Entwicklung in letzter Zeit. Corona war für die Digitalisierung der Versorgung eine regelrechte Booster-Impfung. Wir erleben eine explosionsartige Zunahme medizinischer Internet-of-Things-Geräte, Wearable-Technologien und sogenannter digitaler Gesundheitsanwendungen. Sie werden im Netzwerk von Leistungserbringern eingesetzt und hinterlassen ungeahnte Datenmassen, die auf dem eigenen Server-Rack ein Dasein fristen würden wie Welpen, die im Zwinger aufwachsen sollen.
Die Praktiker sind – bei aller Vorsicht und weithin spürbarer Skepsis – längst einen Schritt weiter. Eine Online- und Telefon-Befragung, die die amerikanische Himss-Organisation im Spätsommer 2020 unter Führungskräften deutscher Kliniken durchführte, kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheider längst klare Vorstellungen von den konkreten Anwendungsszenarien von Public-Cloud-Lösungen haben: Die Mehrheit der Studienteilnehmenden befürwortete Public-Cloud-Lösungen zum Beispiel für Patientenportale und administrative Lösungen etwa im HR-Bereich. „Rund 80 Prozent der Befragten konnten sich vorstellen, mindestens einen Prozess oder Dienst aus der Public Cloud zu beziehen, bei 30 Prozent der Stichprobe belief sich diese Zahl sogar auf drei bis vier Prozesse beziehungsweise Dienste“, schreiben die Autoren.
Nun ist die Himss-Organisation einschlägig bekannt für ihr Engagement im Sinne vernetzter Daten – und somit als prominente Fürsprecherin der Cloud auch mehr Lobby-Organisation als Wissenschaftseinrichtung. Aber die Antworten spiegeln einen Trend, den die Wirtschaft im Allgemeinen und die Technologieanbieter im Speziellen wahrnehmen und ebenso in die Zukunft projizieren. Die Business-Erwartungen an die Cloud sind gewaltig – auch weil in einigen Sektoren wie der Gesundheitswirtschaft noch erheblicher Nachholbedarf besteht.
2. DER POLITISCHE WILLE
Ein Blick in die Förderrichtlinien des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) genügt: Die Behörde verteilt gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und nach Maßgabe der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) gerade Milliardensummen an die Leistungserbringer, mit dem Ziel, die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser auch mit Blick auf die sektorenübergreifende Verknüpfung zu verbessern. Konkret gibt es in der Richtlinie den Fördertat-bestand 7 „Leistungsabstimmung und Cloud-Computing-Systeme“, um standortübergreifende Versorgungsstrukturen zu ermöglichen.
Die Cloud kann demnach die Prozesse verbessern und Doppelstrukturen im IT-Bereich beseitigen. Höhere Qualität zu niedrigeren Preisen – das klingt nach Voodoo-Ökonomie, baut aber auf der Erkenntnis auf, dass die Digitalisierung gerade sektorenübergreifend noch wahnsinnige Potenziale heben muss.
§ 19 (1) Förderungsfähige Vorhaben, Satz 7: Gefördert werden „wettbewerbsrechtlich zulässige Maßnahmen, die zur Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser erforderlich sind, eine ausgewogene gemeinsame Angebotsstruktur, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellt und Spezialisierung ermöglicht, zu entwickeln; zu den Maßnahmen zählt auch die Bereitstellung von sicheren Systemen, die IT-Infrastrukturen über ein Servernetz zur Verfügung stellen, ohne dass diese auf dem lokalen Server installiert sind (Cloud-Computing-Systeme)“
3. DIE KOSTENRECHNUNG
Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann die Cloud segensreich sein. Ob aber die Cloud tatsächlich günstiger ist als eine On-Premise-Lösung, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt vom individuellen Setting ab. Für eine Investitionsentscheidung wird häufig der sogenannte Total Cost of Ownership-Ansatz (TCO) herangezogen. Neben den Anschaffungskosten werden dabei auch Kosten für Betrieb und Verwaltung sowie indirekte Kosten wie Onboarding, Entwicklungs- und Opportunitätskosten berücksichtigt.
Ein wichtiger Kostenfaktor ist fraglos das IT-Personal. Cloud und On-Premise setzen beide Fachpersonal voraus, das sich mit den einzelnen Hardwarekomponenten ebenso auskennt wie mit Software- und Betriebssystemen, der IT-Sicherheitsarchitektur und Datensicherung, dem Release-Management, Back-ups oder Updates. In Anbetracht von Personalknappheit auch in den patientenfernen Bereichen kann das schnell zu Engpässen führen. Hier kommt abermals das Förderinstrumentarium ins Spiel. Die oben genannte Richtlinie kann Investitionen in die Vernetzung via Cloud derzeit deutlich günstiger machen, als es einer On-Premise-Insellösung gelänge, die aus Bordmitteln finanziert werden müsste.
Die globalen Cloud-Anbieter Microsoft Azure und AWS (Amazon) versuchen mit Online-Rechnern Argumente zu liefern. Die Ergebnisse sind entsprechend mit Vorsicht zu genießen. Aber die Online-Rechner vermitteln immerhin eine Übersicht, auf welche Kriterien bei einem Kostenvergleich zu achten ist.
MICROSOFT AZURE: tco.microsoft.com (Microsoft Assessment and Planning Toolkit: aka.ms/mapdiscovery)
MAZON WEB SERVICES: Der Rechner für Amazon Web Services findet sich hier: awstcocalculator.com
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4. ANSCHLUSS AN DIE INNOVATIONSKRAFT ANDERER BRANCHEN
Das Eingangsbeispiel der Videokonferenzen steht stellvertretend für „The New Normal“ in der Post-Corona-Arbeitswelt. Homeoffice, Zusammenarbeit on Remote, gemeinsame Datenbanken und Arbeitsunterlagen – der Gesundheitssektor ist davon ebenso erfasst wie alle anderen Branchen. Die Mitarbeiter fordern Zugriff auf moderne Tools, die einzelne Unternehmen unmöglich selbst entwickeln und à jour halten können. Wer soll das intern leisten, womöglich auch noch parallel zu den eigentlichen Aufgaben?
Viele Applikationen aus der Cloud sorgen dafür, dass Unternehmen Anschluss an den technischen Fortschritt halten, ohne sich intensiv mit Eigenentwicklungen herumschlagen zu müssen. Beispiel E-Learning: Aus der Cloud können moderne Lernplattformen Wissen zugänglich machen, das den Weg über den privaten Server-Rack überhaupt nicht oder nur zu enormen Kosten schafft. Lernmodule diverser Anbieter in der Cloud lassen sich spielend für alle Anwender und Firmen auf Knopfdruck aktualisieren. Wer dagegen heute noch bewusst E-Learning auf den eigenen Server verbannt, zeitigt dauerhaft höhere Kosten für Content – und muss mit beträchtlicher Manpower ein System nur für den internen Gebrauch auf dem neuesten Stand der Technik halten. Hinzu kommt die Usability. Der Privatmensch ist mit den intuitiven Anwendungen seines Handys vertraut. Warum soll er auf diesen gewohnten Komfort verzichten, sobald er sich in die Eigenentwicklung seines Arbeitgebers einloggt? Die Cloud fungiert insofern als wahrer Innovationstreiber, wie die Marktforscher von HotTopics.ht bereits 2017 in einem Report über den Einfluss des Cloud-Computing auf die geschäftliche Transformation herausstellten.
Enormer Innovationsdruck geht diesbezüglich auch vermehrt vom Patienten aus, der nicht mehr nur Diagnosen oder Heilverfahren erwartet, sondern Gesundheit mit allerlei zugehörigen Services einfordern wird. Andere Branchen machen es vor: Osram verkauft nicht mehr simple Glühbirnen, sondern intelligente Beleuchtungssysteme fürs Smarthome. Autohersteller versprechen Mobilität, also individualisierte Services rund um das ursprüngliche Produkt Auto. Auch der Gesundheitsbereich wird dem Kunden neue Erlebnisse ermöglichen müssen. Das verlangt Datenmanagement und intensive User-Experience-Forschung. Im Zentrum des neuen Gesamterlebnisses steht die nachvollziehbare Erwartung, dass einmal erfasste Patientendaten automatisch den Weg zum Beispiel vom Entlassmanagement zu den nachgelagerten Versorgungsbereichen finden.
Der „Top 50 EMEA Cloud Climbers Report“ stellt 50 Unternehmen aus verschiedenen Branchen vor, die auf Qualität in den Bereichen Strategie, Markteinfluss, betriebliche Performance und Gesamtwert geprüft wurden. Die Case Studies aus dem Report sind bis heute lehrreich und inspirierend. Der Report kann gratis angefordert werden unter: https://hottopics.ht/29276/top-50-emea-cloud-climbers-2017/
5. IT-SICHERHEIT
Fast zwei Drittel aller Gesundheitsorganisationen weltweit sollen bereits einen Cyberangriff erlebt haben. Und die Zahl der Einschläge nimmt deutlich zu, wie eine Studie des Passwort-Dienstes Keeper Security zeigt. Aber: Die Attacken lassen sich weder auf die Sicherheitsvorkehrungen der Cloud noch auf die der On-Premise-Lösungen eindeutig zurückführen. Beide Wege bergen Risiken. Cybersicherheit gehört daher in die Geschäftsstrategie – unabhängig davon, welche Netzwerk- und Speichertechnologie eingesetzt wird.
Wie ein Gesundheitsunternehmen die Vorteile der Cloud nutzen kann, ohne ins Risiko zu gehen, hat die EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA Anfang 2021 speziell für das Gesundheitswesen beleuchtet. Dabei geht es insbesondere um den Umgang mit sensiblen Patientendaten in der Cloud – seien es elektronische Gesundheitsakten, telemedizinische Anwendungen, die Remote-Konsultationen von Patienten und Ärzten erlauben, oder der Betrieb von Medizinprodukten via Cloud. Die Botschaft des 46-seitigen Bulletins ist unmissverständlich: Selbst bei der Verarbeitung sensibelster Daten in der Cloud lässt sich das Sicherheitsrisiko eingrenzen.
Die Studie „Cloud Security for Healthcare Services“ der EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA steht bereit unter: https://www.enisa.europa.eu/publications/cloud-security-for-healthcare-services
6. DER HEILIGE GRAL – DIE DSGVO
Houston, wir haben … Der Datenschutz fährt in der Tat die schärfsten Geschütze Richtung Cloud auf, was jedoch weniger am leichtfertigen Umgang mit Daten in der Cloud selbst liegt, sondern an der unübersichtlichen Rechtslage hierzulande. Allein die Auftragsdatenverarbeitung stolpert beständig über einen Flickenteppich von 16 Landeskrankenhausgesetzen und diversen Sonderregelungen der Kirchen. Anders gesagt: Der Föderalismus ist allenfalls bedingt cloudfähig.
Der Health Innovation Hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums hat bei der Kanzlei Vogel & Partner ein umfassendes Rechts- und Technik-Gutachten zum Thema Cloud und Krankenhausinformationssysteme in Auftrag gegeben, um die Fördervorhaben des KHZG an diesem Punkt zu flankieren.
Das Gutachten begibt sich auch in das für Patientendaten verminte Spannungsfeld zwischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ärztlicher Schweigepflicht (§ 203 StGB) und Schutz vor Beschlagnahme (§ 97 StPO). „Eine Modernisierung sowie Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes und der Länder, um die entsprechenden Chancen besser nutzen, gleichzeitig aber Risiken minimieren zu können, ist vor diesem Hintergrund dringend anzuraten“, heißt es im Gutachten.
Wenn der politische Wille – der sich inzwischen in Form von reichlich Geld für die Digitalisierung der Versorgung zeigt – von Dauer sein soll, wäre die Reform des Rechtsrahmens zwingend angezeigt. Aus technischer und ökonomischer Sicht dagegen lautet die entscheidende Frage inzwischen nicht mehr, ob sich die Cloud auch im Gesundheitswesen durchsetzen wird – sondern wie die Kliniken optimal von ihr profitieren können.
Das vom hih in Auftrag gegebene wissenschaftliche Gutachten zu den Rahmenbedingungen cloud-basierter Krankenhausinformationssysteme gibt es hier: https://kh-digitalisierung.de/files/downloads/Haas_Schneider_Cloud-KIS-Gutachten.pdf