Die Digitalisierung des Gesundheitswesens nimmt weiter Fahrt auf. Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 wurden die „Digitalen Gesundheitsanwendungen“ (DiGA), bekannt auch als „Apps auf Rezept“, in die Gesundheitsversorgung eingeführt. Damit wird rund 73 Millionen Versicherten in Deutschland ermöglicht, sich „digitale Helfer“ vom Arzt verschreiben zu lassen. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen.
Bisher wurden sechs Apps als digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) anerkannt. Wie viele Apps bis Ende des Jahres noch das DiGA-Verzeichnis ergänzen werden, ist bisher noch nicht bekannt. Unklar ist außerdem, was dieser grundsätzliche neue Versorgungsansatz für Patienten, Ärzte, Krankenkassen und Unternehmen bedeutet. Viele Fragen, vor allem in Bezug auf den Datenschutz, bleiben bisher trotz der Intensität der Diskussionen zum Thema noch offen.
Die ZENO-Konferenz „Apps auf Rezept: GKV-Vergütung Digitaler Gesundheitsanwendungen“ bringt Licht in den deutschen Digitalisierungsdschungel. Sie vermittelt ein Gesamtbild der aktuellen Lage im digitalen Neuland der bundesdeutschen Versorgungslandschaft.
Schwerpunkte:
- Von der Idee in die Versorgung – Antrag, Bewertung Erstattung – wie läuft der Prozess?
- Die DiGA-Schiedsstelle – Besetzung, Geschäftsordnung und Stand der Dinge
- DiGAs im GKV-Leistungskatalog –Was ist anders als bei „normalen“ Apps?
- Positionierungen einer Versorgerkasse –Welche Anforderungen gibt es bezüglich der Versorgungsprozesse?
- 100 Tage DiGA: – Zwischenstand und Ausblick eines neuen Versorgungsansatzes. Am Ende verschreibt der Arzt – Welche Vorteile für Ärzte und Patienten müssen sein?