WAS HAT ER GEBRACHT? WARUM BRAUCHEN WIR IHN?
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.Wir haben drei Experten um ihre Zwischenbilanz gebeten.
„Der Fonds rettet Leben.“
Dr. Christoph Straub
Unser Gesundheitssystem steht vor einem tief greifenden Wandel. Die immer älter werdende Gesellschaft stellt es vor große Herausforderungen. Darüber hinaus gibt es noch immer keine ausreichend aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre Versorgung und das trotz jahrzehntelanger und intensiver Versuche aus Politik und Selbstverwaltung. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung bereits jetzt Möglichkeiten, um die medizinische Versorgung grundlegend zu verändern, wenn nicht gar zu revolutionieren. Die Entwicklung hier nimmt zunehmend an Fahrt auf. In diesem Spannungsfeld wurde der Innovationsfonds, vorerst für die Jahre 2016 bis 2019, eingerichtet. Hier wurde eine Vielzahl von innovativen Ideen, Konzepten und Projekten entwickelt, um die medizinische Versorgung über Sektorengrenzen hinweg zu verbessern. Auch wenn es für eine abschließende Bewertung noch zu früh ist, ist eine ganze Reihe der rund 290 geförderten Projekte so vielversprechend, dass ein Einzug in die Regelversorgung positiv wäre.
Großes Potenzial bietet beispielsweise das Innovationsfondsprojekt AdAM der BARMER in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. AdAM steht für „Anwendung für ein digital unterstütztes Arzneimitteltherapie-Management“ und macht die Therapie der Patientinnen und Patienten, die mehrere ärztlich verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen, sicherer und effizienter. Denn die teilnehmenden Hausärztinnen und -ärzte erhalten einen umfassenden Überblick über die Medikation sowie die Behandlungshistorie und werden zudem auf patientenspezifische Risiken wie zum Beispiel Doppelverordnungen und Wechselwirkungen hingewiesen. Wenn sich AdAM bewährt, und danach sieht es derzeit aus, sollte es in die Regelversorgung überführt werden. Davon könnten in Deutschland bis zu 20 Millionen Polypharmazie-Patientinnen und -Patienten profitieren. AdAM könnte Tausende Leben retten, wenn man bedenkt, dass Schätzungen zufolge pro Jahr mindestens 16.000 Bundesbürger unmittelbar oder mittelbar an unerwünschten Arzneimittelwirkungen sterben.
Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) will die Bundesregierung den Innovationsfonds ab dem Jahr 2020 nun um weitere fünf Jahre verlängern. Dann sollen 200 statt 300 Millionen Euro im Jahr an Fördermitteln bereitstehen. Dass der Innovationsfonds abermals zeitlich befristet wird, ist sinnvoll. Zudem ist es richtig, dass das Bundesministerium für Gesundheit dem Bundestag zum 31. März 2022 eine wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds vorlegt. Bis dahin sollte genug Zeit sein, um zu prüfen, ob und inwieweit die geförderten Projekte tatsächlich für die Regelversorgung infrage kommen. Dabei gilt es mehrere Punkte zu prüfen. Welche Projekte verbessern die Versorgungsqualität und -effizienz nachhaltig? Von welchen Ansätzen profitieren die Patientinnen und Patienten tatsächlich? Welche Projekte und Ansätze können die Über- und Fehlversorgung reduzieren? Was die Zukunft des Innovationsfonds über das Jahr 2024 hinaus betrifft, müssen aber zunächst die Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung abgewartet werden. Erst wenn diese vorliegen, sollte über die Weiterführung des Fonds entschieden werden.