Datensparsamkeit wird bei TUTOOLIO großgeschrieben!

Mitarbeiter zu unterweisen und Lernfortschritte elektronisch zu dokumentieren, ruft den Betriebsrat auf den Plan. Der interessiert sich in der Regel dafür, dass die eingesetzten Systeme nur Daten erheben, die absolut notwendig sind für die betriebliche Dokumentation (Prinzip der Datenminimierung). Darüber hinaus versuchen Mitarbeitervertretungen stets, Funktionalitäten, die eine detailliertere Verhaltenskontrolle ermöglichen, zu unterbinden.  

Daher besonders erwähnenswert: TUTOOLIO geht mit Nutzerdaten von jeher extrem sparsam um.  

Es werden keine Daten gespeichert, die nicht zwingend zur rechtssicheren Nutzung eines Lern-Management-Systems notwendig sind.  

Ein Beispiel, das in Mitarbeitervertretungen sehr kritisch gesehen wird: Einige Systeme geben Aufschluss darüber, wie lange Lernende für bestimmte Lernabschnitte oder auch den Abschlusstest benötigt haben. Das ermöglich zwar eine gläserne Durchleuchtung der Belegschaft, ist aber für die rechtssichere Ausstellung eines Teilnahmezertifikats unerheblich. In der Datenbank von TUTOOLIO wird daher ausschließlich erfasst, ob Lernende das Abschlusskriterium (z.B. „Abschlusstest bestanden“ oder „mindestens 90% eines Videos angeschaut“) erfüllt haben.  

TUTOOLIO – das betriebsratsfreundliche LMS!