Der 1.200.000.000-Euro-Fonds

Es war noch unter Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), dass der Innovationsfonds startete. Seit 2016 fließen jährlich 300 Millionen Euro in Förderprojekte, 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung. Bis Ende dieses Jahres läuft der Fonds, doch eine Verlängerung ist im Prinzip beschlossen (siehe „Hecken: Den Innovationsfonds fortführen!“). 

Angesiedelt ist der Fonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem höchsten Organ der Selbstverwaltung in Deutschland, das vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (K(Z)BV) getragen wird. Es geht um „neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind“, heißt es auf der G-BA-Website, und weiter: „Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.“

Die Mittel für den Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen. Das Bundesversicherungsamt hat die Aufgabe, die Finanzmittel des Innovationsfonds zu verwalten.