Auf Verschleiß: Die Deutsche Wirtschaft
Industrie- und Dienstleistungssektor investiert laut Studie zu wenig in Wissenskapital
Die hiesige Wirtschaft muss laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Bertelsmann Stiftung mehr in Wissenskapital investieren. „Wissenskapital ist zunehmend wichtig für die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen“, heißt es im DIW-Wochenbericht 31/2019. Unter Wissenskapital verstehen die Forscher dabei Investitionen in Forschung und Entwicklung, Software, künstlerische Urheberrechte und Suchbohrungen. Außerdem kalkulierten sie weitere Komponenten des Wissenskapitals in ihrer Analyse mit ein, wie Werbung, Organisationskapital, Design im Architektur- und Ingenieurbereich, Finanzinnovationen und Weiterbildung.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und den USA sei „der Einsatz von Wissenskapital als wichtiger Treiber von Innovationen und Produktivität in Deutschland mittlerweile eher gering“, heißt es in der Studie. Deutlich zurück liege die Bundesrepublik vor allem im Dienstleistungssektor. Zugleich sei der Modernitätsgrad des Wissenskapitals in der deutschen Wirtschaft gering. „Dies gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft“, warnen die Analysten.
NACHZÜGLER Deutschland
Wissenskapitalstock in Relation zur Bruttowertschöpfung
Kapitalkoeffizienten für Wissen innerhalb und außerhalb der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung im Jahr 2017
„Die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beruht auf ihren wissensintensiven Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Dennoch ist der Einsatz von Wissenskapital als wichtiger Treiber von Innovationen und Produktivität in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und den USA mittlerweile eher gering. Deutlich zurück liegt das Land vor allem im Dienstleistungssektor. Aber selbst in der Industrie weisen die deutschen Unternehmen keinen überdurchschnittlichen Einsatz von Wissenskapital auf. Dies gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.“
DIW-Wochenbericht 31/2019