WAS HAT ER GEBRACHT? WARUM BRAUCHEN WIR IHN?
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.Wir haben drei Experten um ihre Zwischenbilanz gebeten.
„Patientinnen und Patienten profitieren schon jetzt!“
Prof. Josef Hecken
Mit dem Innovationsfonds wurde vom Gesetzgeber im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, Innovationen im deutschen Gesundheitssystem gezielt zu erproben und zu fördern. Die zunächst auf vier Jahr angelegte Laufzeit wird zum 31. Dezember 2019 enden, ab dann erwarten wir auch den Großteil der Projektergebnisse aus der ersten Förderwelle.
Auf jede Förderwelle ist seit Beginn im Jahr 2016 eine große Anzahl von Projektanträgen eingegangen, was erfreulicherweise zeigt, dass ein großes Innovationspotenzial sowohl in der Versorgung als auch in der Versorgungsforschung vorhanden ist. 290 innovative Projekte hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss seit Aufnahme seiner Tätigkeit inzwischen auf den Weg gebracht. Die gezielte Förderung von Projektvorhaben, die versuchen, die vielfach bestehende Trennung der Sektoren in der Regelversorgung zu überwinden oder die innersektoralen Schnittstellen zu optimieren, steht dabei besonders im Vordergrund. Patientinnen und Patienten profitieren so schon jetzt von neuartigen Kooperationen und Projekten mit neuen Versorgungsideen.
Der Referentenentwurf des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) des Bundesministeriums für Gesundheit von Anfang Juli 2019 sieht vor, den Innovationsfonds mit 200 Millionen Euro pro Jahr bis 2024 fortzuführen und weiterzuentwickeln. Dies begrüße ich als einen sehr wichtigen und zukunftsweisenden Schritt. Die Vielzahl und Qualität der Projektanträge hat gezeigt, dass die Ideenpotenziale zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und zur Vertiefung der Versorgungsforschung längst nicht ausgeschöpft sind – diese Potenziale sollten wir nicht ungenutzt lassen.
Das DVG regelt auch erstmals die Überführung von erfolgreichen Projekten in die Regelversorgung: Nach Abschluss der Projekte und Eingang des verpflichtenden Evaluationsberichts soll der Innovationsausschuss darüber beschließen, ob ein erfolgreiches Projekt – oder Teile eines erfolgreichen Projekts – in die Regelversorgung überführt werden kann. Auch darum ist die Fortführung des Innovationsfonds unbedingt sinnvoll, denn nur so können die Innovationen aus den geförderten Projekten, deren Ergebnisse frühestens ab Ende 2019 vorliegen, in einem gesteuerten Verfahren in der Regelversorgung und damit bei allen Patientinnen und Patienten ankommen.