Die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes bilden ein wesentliches Element der unternehmerischen Compliance in Deutschland. Die Einhaltung dieser Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch zur Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen bei, was wiederum die Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeiter fördert. Im Folgenden werden die genannten Vorschriften im Kontext der unternehmerischen Verantwortung erläutert:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das ArbSchG bildet das Kernstück des deutschen Arbeitsschutzrechts. Es verpflichtet Arbeitgeber, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ergreifen. Dazu gehört insbesondere die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Entwicklung entsprechender Schutzmaßnahmen sowie deren regelmäßige Überprüfung und Anpassung.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die ArbStättV konkretisiert die Anforderungen an die Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten. Sie zielt darauf ab, durch geeignete Arbeitsumgebungen das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern und gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Baustellenverordnung (BaustellV)
Die BaustellV regelt spezifische Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen auf Baustellen. Sie verlangt unter anderem die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans für Baustellen mit erhöhten Gefahren.
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Die BioStoffV behandelt den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe. Sie schreibt Schutzmaßnahmen vor, um das Risiko von Infektionen, allergischen Reaktionen und toxischen Effekten zu minimieren.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV legt Sicherheitsanforderungen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen fest. Sie dient dazu, Unfälle und gesundheitliche Schäden bei der Arbeit zu verhindern.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die GefStoffV regelt den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Sie umfasst Vorschriften zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie zu Schutzmaßnahmen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Diese Verordnung schützt Beschäftigte vor Risiken, die durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz entstehen können, und legt entsprechende Grenzwerte und Schutzmaßnahmen fest.
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Die LasthandhabV adressiert die Risiken, die mit manuellem Heben, Tragen und Bewegen von Lasten verbunden sind. Sie fordert Maßnahmen zur Minimierung dieser Belastungen.
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Die PSA-BV betrifft die Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch die Beschäftigten und verlangt, dass Arbeitgeber geeignete PSA zur Verfügung stellen und die Beschäftigten entsprechend unterweisen.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Die ArbMedVV regelt die arbeitsmedizinische Vorsorge, um berufsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Vorsorgeuntersuchungen anzubieten und die Beschäftigten über Risiken und Präventionsmaßnahmen zu informieren.
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)
Die OStrV legt Schutzmaßnahmen zum Umgang mit künstlicher optischer Strahlung am Arbeitsplatz fest, um Augen- und Hautschäden vorzubeugen.
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften)
- DGUV Vorschrift 1 legt allgemeine Grundsätze für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten fest.
- DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen.
- DGUV Vorschrift 3 befasst sich mit dem sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist essenziell für die rechtliche Compliance in Unternehmen. Sie bildet die Grundlage für einen systematischen Arbeitsschutz, der die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet und damit auch zur Sicherung des Betriebsfriedens und der Produktivität beiträgt. Unternehmerische Compliance im Bereich Arbeitsschutz bedeutet, dass Unternehmen aktiv Verantwortung für die präventive Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen übernehmen. Dies erfordert ein kontinuierliches Engagement in Form von Risikoanalysen, der Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen, regelmäßiger Schulung der Beschäftigten und der Anpassung an neue wissenschaftliche und technologische Entwicklungen.